Die meisten werden überrascht sein, dass sich das BfR (Bundesministerium für Risikobewertung) für Lakritz interessiert. Und das nicht nur einmalig.
- Bereits 1999 äußerte sich das ehemalige Bundesinstituts für gesundheitlichen Verbraucherschutz und Veterinärmedizin in einer Presseinformation zu dieser Leckerei.
- Und im Jahre 2002 veröffentlichte das ehemalige Bundesinstituts für gesundheitlichen Verbraucherschutz und Veterinärmedizin eine Stellungnahme, die auch dem Laien den Unterschied zwischen Lakritz und Erwachsenen-Lakritz erläutert.
- Und heute listet das BfR Lakritz als Genussmittel in seinem Index.